Das Präferenzwahlsystem – gerechter, ehrlicher, besser? Mal schauen…
Was für ein Wählertyp bist du? Mach den Test!
- Möchtest du manchmal deine Stimme aufteilen?
- Was ist dir wichtiger: Persönlichkeit oder Parteizugehörigkeit?
- Hast du dich schon einmal im Nachhinein über deine Entscheidung geärgert?
- Würdest du dich als taktischen Wähler bezeichnen?
- Angenommen du kandidierst für dein Lokalparlament (z. B. die Bürgerschaft). Stimmst du nur für dich oder auch für Mitstreiter?
- Denkst du, dass man seine Stimme wegwirft, wenn man sich für chancenlose Kandidaten entscheidet?
So oder so ähnlich könnte eine facebook-App Daten sammeln, um Trump dabei zu helfen, ein weiteres Mal Präsident zu werden. Als Testergebnis wird dem Nutzer alles Mögliche angezeigt: „Du bist zaghafter Fan-Wähler“, „Du bist entschlossener Ab-Wähler“. Vielleicht kommen auch Protest- und Nicht-Wähler-Varianten vor. Trotz beabsichtigter Vereinfachung offenbart der Test eine Wahrheit: Jeder will auf seine Weise mitbestimmen, ob es nun Hochschul- oder Bundespolitik ist.
Ein vielgeschätztes Element, das sogar in beiden Politikfeldern vorkommt, ist die Personenwahl. So haben wir bei der Bundestagswahl die Erststimme für die Direktkandidaten. Sie zeichnet sich erst einmal dadurch aus, dass der Wähler direkt über die Persönlichkeiten der Kandidaten richten kann. Sie ist außerdem den unabhängigen Kandidaten gewidmet, die sich prinzipiell keiner Partei anschließen müssen, um ohne Umwege in den Bundestag einzutreten.
Die Motivation hinter dem Erststimmenteil wird sich massiv von Stimmzettel zu Stimmzettel unterscheiden. Denkbar ist, dass der eine einfach alle weiblichen Politikerinnen ermächtigen will, der anderen es aber nur um weniger CDU-Überhangmandate geht. Für den Souverän, den Bürger, ist eine solche Stimmabgabe das einzige direkte Machtwort, um sein Ziel umzusetzen, jedoch mit stark eingeschränkter Kommunikation: Nur ein einzelnes × ohne Nuancen.
Am Ende waren daher oft nicht die Wähler die größte Unterstützung des Wahlkreissiegers, sondern die Regeln der relativen Mehrheitswahl. Sie ist nur eine Auszählvariante von vielen und unterscheidet sich zum Beispiel zum System der US-Präsidentschaftswahl. Die Willkürlichkeit dieser Regeln, bei denen im einen System die eine gewinnt und im anderen der andere, erscheinen absurd. Doch sie spiegeln einfach nur wider, was die Werte und gesellschaftliche Konventionen für die politische Vertretung des Wählers sind (oder waren). Sie sind nicht unabänderlich und keinesfalls alternativlos. Dazu reicht ein Blick ans andere Ende der Welt.
Die Neuseeländer sahen am 20. November 2015 bunt. Fünf neu designte Flaggen wollten die Herausforderin zur bisherigen neuseeländischen Flagge werden, die trotz Unabhängigkeit immer noch den Union Jack enthielt. Eine Besonderheit stellten zwei sehr ähnliche Entwürfe dar. Beide beinhalteten eine weiße Silberfarn zusammen mit dem Kreuz des Südens, unterschieden sich jedoch im Hintergrund in den Farben Schwarz und Rot. Es bestand die Gefahr, dass sich die Befürworter des Silberfarnen-Designs an der Farbenfrage zerstreiten und gegenseitig blockieren würden. Doch dank des eingesetzten Präferenzwahlsystem (genauer: Instant Runoff Voting) wurde dies ausgeschlossen.Bei der Flaggenwahl konnten die Wähler nämlich Vorlieben (daher Präferenz) ausdrücken, indem sie die Flaggenentwürfe mit einer Nummerierung anstatt eines einzelnen Kreuzes versahen. Niemand kam dabei in Versuchung, taktisch das zu wählen, was ihm eigentlich nicht gefiehl.
Die Auszählung ergab, dass der rote Entwurf 42 % der eingetragenen Einsen einsammeln konnte. Der schwarze Entwurf kam nur auf 40%. Beide hatten damit keine erforderliche absolute Mehrheit. Der letztplatzierte Entwurf wurde deswegen zum ersten Verlierer erklärt, wodurch die zweite Präferenz der zugehörigen Stimmzettel zu wirken begann. Diese Stimmen wurden nicht etwa ad acta gelegt, sondern ihr ausgedrücktes Stimmgewicht an die verbliebenen vier Entwürfe angerechnet. Nach und nach wurde der jeweils letztplatzierte Kandidat eliminiert, sodass im vierten Durchgang endlich die Flagge mit schwarzem anstatt rotem Hintergrund die absolute Mehrheit erreichte. Offenbar hatte die Farbe Schwarz einen größeren Rückhalt in der Bevölkerung als Rot.
Gegen die bisherige Flagge konnte sich der siegreiche Entwurf später zwar nicht durchsetzen, dennoch illustriert die Vorentscheidung das neuseeländische Selbstverständnis, das auch für ihre (über)kommunalen Personenwahlen maßgebend ist. Australien geht einen Schritt weiter und besetzt sein Unterhaus allein durch Instant-Runoff-Voting in 150 Wahlkreisen. Unter anderem nutzen auch Malta und Irland ein angepasstes Präferenzwahlsystem, das bei ihren Parlamentswahlen pro Wahlkreis mehrere Sieger erlaubt und demnächst wieder für ihre Vertreter im Europaparlament angewendet wird.
Doch wäre ein Präferenzwahlsystem für die deutschen Erststimmen, die Wahlen zur städtischen Bürgerschaft und zum Betriebsrat erstrebenswert? Dies ist eine Frage der Werte. Wir Deutschen haben den Wertekanon „allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“ verinnerlicht. Sobald diese erfüllt sind, bedarf es weiterer optionaler Kriterien. Wir ziehen deswegen zusätzlich wissenschaftliche Kriterien zu Rate wie die Resistenz gegen Klone, strikte Monotonie und die Konsistenz. Diese futuristisch klingenden Bewertungsmaßstäbe sind nur eine Auswahl aus einer viel größeren Menge. Eine ganze Wissenschaft, die Sozialwahltheorie, kümmert sich darum, Wahlsysteme auf die Erfüllung dieser Kriterien zu untersuchen.
Ein System ist anfällig für Klone, wenn das Hinzufügen eines Kandidaten (Klon), der die gleichen Wählergruppen eines anderen Kandidaten anspricht, das Ergebnis beeinflussen kann. Ansonsten ist es klonresistent, wie die neuseeländische Entscheidung um roten und schwarzen Entwurf belegt. Für die Bundestagswahl hingegen hat es negative Folgen: unbeliebte regionale Repräsentanten, zu viele Überhangmandate für die Unionsparteien und praktisch null Chancen für unabhängige Politiker.
Ein großer Unterschied dazu sind Bürgermeisterwahlen, bei denen stattdessen der Weg der absoluten Mehrheit beschritten werden muss, wodurch es zu einer zweiten Stichwahl zwischen den erfolgreichsten Kandidaten kommen kann. Dieses meist zweistufige System ist der Präferenzwahl im Grunde sehr ähnlich, aber benötigt zwei Wahlgänge. Eigentlich ist das unnötig. Diese zweistufigen Wahlen sind ein bisschen resistenter gegen Klone als die relative Mehrheitswahl, aber zeigen seltsame Paradoxien.
Ein gemäßigter Kandidat würde vielleicht unabhängig voneinander sowohl im linken Stadtviertel als auch im rechten Stadtviertel aus dem zweistufigen Wahlsystem als Sieger herausgehen. Wählen jedoch beide Stadtviertel zusammen, kommt es, wie es kommen muss. Er landet auf Platz drei und darf gar nicht an der Stichwahl teilnehmen. Dies kommt einem Verstoß gegen das Konsistenzkriterium gleich.
Oder: Ein Wahlkampfhelfer für A kann – ohne es vorher zu wissen – ein paar Sympathisanten von B zu viel von A überzeugt haben. B wäre in der Stichwahl vielleicht ein einfach zu schlagender Wunschgegner von A gewesen, doch B landet auf dem dritten Platz. Es kommt zum Zweikampf von A gegen C, in dem A nun unterliegt. Die Wahlhelfer von A sind leider zu gut, schon ist das Monotoniekriterium verletzt.
Dies passiert natürlich auch bei den Präferenzwahlsystemen. Leider auch nicht so selten, wie man es sich wünscht. Doch ein Präferenzwahlsystem begünstigt ehrliche Wahlentscheidungen und stellt Fan-Wähler, Ab-Wähler, einfach alle Wählertypen zufrieden. Stoßen wir endlich eine Wertediskussion über die Grundlagen unserer Demokratie an!
Eric Andersen