Zukünftig Monatsberichte von Vorstandsmitgliedern?

Mit sogenannten Monatsberichten kam ich zum ersten Mal in einer Sitzung meines Studierendenrates in Kontakt. Durch die geltende Finanzordnung existieren bestimmte Vergütungsregeln für die ASTA-Referenten, zu denen neben wöchentlichen Sprechzeiten, und verpflichteter Teilnahme an Sitzungen auch ein Monatsbericht gehört:

Der Bericht muss die Inhalte und Ausblicke der Referatsarbeit aussagekräftig widerspiegeln. Als Abrechnungszeitraum definiert diese Ordnung den jeweiligen Kalendermonat.

In der Arbeit des StuRas haben sich diese Monatsberichte als wichtiges Mittel der Kontrolle erwiesen. Es ist sogar in der Geschäftsordnung des StuRas festgeschrieben, dass einmal monatlich der Tagesordnungspunkt „Monatsberichte“ aufgenommen werden. Vorgeschrieben war auch, dass die Berichte des ASTA in den Anhang der Tischvorlage kommen (Jeder machte dabei sein eigenes PDF, auch je mit eigenen Schriftarten, Tabellenformaten und farblicher Gestaltung; kaum eines dabei, das einem anderen glich). Die Vorlage verlangt:

  1. Kopfzeile mit „Monatsbericht MONAT/JAHR“ sowie Name und Funktion
  2. Verpflichtende Sitzungsteilnahmen und Sprechstunden (Tabelle)
  3. Referatstätigkeiten (Text mit Datumsangaben)
  4. Sonstige und übergreifende Tätigkeiten (Stichpunkte)
  5. Ausblick (Text)

In den Teilnahmetabellen wurde oft einfach nur angekreuzt.

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Die Finanzordnung sah vor, bei fehlenden Leistungen die Vergütung zu kürzen.

Es muss dabei bemerkt werden, dass ASTA-Referate ein Ehrenamt innerhalb einer Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts darstellen. Die Ausstellung der Monatsberichte wurde mir gegenüber auch damit begründet, dass ansonsten rechtlich gar keine Vergütung gezahlt werden könnte. Es bleibt jedoch unklar, was genau der gesetzliche Grund dafür ist.

Die Satzung der unabhängigen Partei hat seit der Gründungsveranstaltung die Möglichkeit vorgesehen, den Vorstand zu entlohnen (§6.5 Abs. 15):

Auf Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Vorstand für seine Tätigkeit entlohnt werden.

Eine Entlohnung von Vorständen soll möglich sein, da der Vorstand entsprechend dieser Satzung eher die Aufgabe eines Dienstleisters erfüllt. Es wäre eine gute Idee dies ebenso wie der StuRa unter der Bedingung von einwandfreien Monatsberichten zu tun.

Eric Andersen

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